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Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf einen mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie auf mitgeführtes Gepäck und die Ladung.
Der Versicherer leistet bis zu der vereinbarten Deckungssumme oder entsprechend im Versicherungsschein angegeben Betrag.
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