Barausgleich
Werden versicherte Wahlleistungen im Krankenhaus nicht in Anspruch genommen, gewähren die meisten privaten Krankenversicherer ein gestaffeltes Krankenhaustagegeld.
Nicht immer ist der Verzicht auf Wahlleistungen freiwillig: Intensivstationen gelten grundsätzlich als Mehrbettzimmer.
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