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Das Bauherrenrisiko für Neu- und Umbauten sollte in einer privaten Haftpflichtversicherung für alle selbstgenutzten Objekte bzw. zugehörigen Immobilien auf dem versicherten Grundstück abgesichert sein.
Versicherungsschutz besteht in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Bausumme. Übersteigen die Baukosten diese festgelegte Summe in der Privathaftpflichtversicherung, so entfällt die Mitversicherung. Es ist ein separater Bauherren-Haftpflichtvertrag abzuschließen.
Abgesicherter Zeitraum des Bauherrenrisikos
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