Im Bereich der kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen garantieren Versicherungen einen Rechnungszins - den sogenannten Garantiezins.
Er gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Garantiezins entfällt nur auf den Sparanteil. Also die eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten.
- Impressum |
- Datenschutz |
- Lexikon |
- Suche
Powered by IReS, Copyright © 2025 Inveda.net