Üblicherweise gibt es zwei Varianten des Leistungsbeginns bei einer Berufsunfähigkeit: ab dem ersten oder ab dem siebten Monat.
Die Wahl der Option "Leistungsbeginn soll der erste Monat sein" führt in der Regel zu höheren Beiträgen.
siehe:Berufsunfähigkeitsversicherung
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