
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Ein Notebook ist als aufgegebenes Gepäckstück (Flugzeug oder Bahn) nicht versichert, sondern nur, wenn es als Handgepäck mitgeführt wird.
Das gesamte Reisegepäck wird mit dem Zeitwert versichert - d.h. für jedes Gebrauchsjahr werden 10-20% abgezogen.
- Impressum |
- Datenschutz |
- Lexikon |
- Suche
Powered by IReS, Copyright © 2025 Inveda.net