Sachleistungsprinzip
Der
gesetzlichen Krankenversicherung
dient das Prinzip der Sachleistung als Grundlage. Leistungen erhalten die Versicherten in Form von Dienst- oder Sachleistungen. Die Behandlung durch einen Arzt wird als Dienstleistung verstanden. Arzneimittel, Verbandmittel und ähnliches gelten als Sachleistungen.
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