
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Unter Selbstbehalt versteht man, wenn ein Versicherungsnehmer im Schadensfall eine vereinbarte Selbstbeteiligung selbst zahlen muss.
Wenn die Schadenssumme höher ist, wird der Betrag, der darüber hinausgeht von der Versicherung übernommen.
siehe: versteckter Selbstbehalt
Selbstbeteiligung
- Impressum |
- Datenschutz |
- Lexikon |
- Suche
Powered by IReS, Copyright © 2025 Inveda.net