Versicherungsschutz besteht bei unfreiwilligen Vergiftungen durch das plötzliche bzw. auch allmähliche Einwirken über mehrere Stunden, von Gasen und Dämpfen.
Rauchvergiftungen sind in der Regel mitversichert. Zu beachten ist, dass Berufs- und Gewerbekrankheiten davon ausgeschlossen sind.
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