Die Zivilprozeßordnung (ZPO) trat am 30. Januar 1877 als Gesetz in Kraft. Sie enthält alle relevanten Vorschriften für die Fragen des
Zivilprozess
es.
Die wichtigsten Verfahren sind:
das Erkenntnisverfahren
das Mahnverfahren und
das schiedsrichterliche Verfahren
Das Zivilprozessrecht sieht in der ZPO die Leistungsklage, Feststellungsklage, Zwischenfeststellungsklage und die Gestaltungsklage vor.
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