nicht versicherungs- und zulassungspflichtige Fahrzeuge
Versichert sind folgende nicht versicherungs- und zulassungspflichtigen Fahrzeuge:
-
Kinderfahrzeuge und Kraftfahrzeuge bis 6 km/h
- Krankenfahrstuhl, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen
- Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
- in der Regel auch verkehrende Fahrzeuge, ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
- Impressum |
- Datenschutz |
- Lexikon |
- Suche
Powered by IReS, Copyright © 2025 Inveda.net