
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Werden Blindenführhunde nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt, sollte geprüft werden, ob Blindenhunde unter "Sonstige Hilfsmittel" geführt werden.
Üblich ist eine jährliche Pauschalbeteiligung, die - abhängig von Anbieter und Tarif - unterschiedlich hoch sein kann.
Wichtig:
Private Versicherungen entscheiden fallabhängig, ob eine monatliche Unterhaltspauschale gewährt wird.
Es muss ein Antrag auf einen Blindenführhund gestellt werden.
siehe:
Blindenstock
- Impressum |
- Datenschutz |
- Lexikon |
- Suche
Powered by IReS, Copyright © 2025 Inveda.net