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Die Garantie geht über den Zeitrahmen der gesetzlichen Gewährleistung hinaus. So wird z.B. bei Diebstahl oder Stoßschäden geleistet.
Es handelt sich allerdings um eine freiwillige Leistung der Hersteller/ Händler und ist nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung zu verwechseln.
siehe:
Garantieverlängerung,
Gewährleistung
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