Bei der Allgemeinen Haftpflichtversicherung wird zwischen verschiedenen Schadensfällen unterschieden: Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.
Im Sinne der Haftpflichtversicherung handelt es sich bei Substanzschädigung oder der Vernichtung von Sachen um Sachschäden.
Das Abhandenkommen von Sachen wird in der Haftpflichtversicherung als Vermögensschaden betrachtet.
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